- Was ist die EU?
Warum ist die Eu kein Staat?
- freiwilliger Zusammenschluss souveräner Staaten
- übt Staatsgewalt aus ohne Staat zu sein (EU kann verbindliche Entscheidungen für Mitgliedsländer und Unionsbürger treffen
- kein Staatsgebiet, setzt sich aus Mitgliedstaaten zusammen
- Staatsgewalt kein Monopol einer nationalen Regierung
Was für ein Gebilde ist die EU?
- supra- und internationale Kooperation
- laut Bundesverfassungsgericht zwischen Staatenbund und Staatenverbund
- Souveränität der Staaten teilweise auf EU übertragen
- Kann Staatsgewalt ausüben
- Vertreter der nationalen Exekutive bilden wichtigsten Teil der supranationalen Legislative
- Kompetenzen des EU Parlaments und Mehrheitsentscheide mittlerweile sukzessiv ausgedehnt
2. Grundsätze und Prinzipien der EU
Subsidiarität
– Subsidiarität ist ein politischer und gesellschaftlicher Grundsatz
– Selbstverantwortung steht über staatlichem Handeln
– Auf europäischer Ebene sollen nur Themen geregelt werden, die dort besser geregelt werden können
– Die Union darf nur tätig werden, wenn sie eine Aufgabe besser lösen kann als ein einzelner Mitgliedstaat (Besserklausel) – Oder wenn ein Mitgliedstaat eine Aufgabe nicht ausreichend lösen kann (Notwendigkeitsklausel)
Supranationalität
– Supranationalität bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nationale Souveränität an die Union abgeben
– Gemeinsam wird eine europäische Souveränität ausgeübt
– Regelungen, die mit europäischer Souveränität beschlossen werden, sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich – Die Bereiche, in denen das Prinzip der Supranationalität greift, sind in den Verträgen geregelt.
Solidarität
– Solidarität bedeutet politisch und wirtschaftlich Hilfe für Schwächere – Mitgliedstaaten verpflichtet, Schwachen zu helfen
– Strukturhilfen als wirtschaftliche Hilfe
– Politische Unterstützung bei Katastrophen und Sicherheitsproblemen
Rechtstreue
– Rechtstreue ist an Supranationalität geknüpft
– EU-System funktioniert nur, wenn sich alle an Regeln halten
– Streitfälle können auftreten
– Europäischer Gerichtshof entscheidet in solchen Fällen
– Entscheidungen des Gerichtshofs sind bindend und müssen respektiert werden
Bereitschaft zum Kompromiss
– Bereitschaft zum Kompromiss ist wichtig für das Funktionieren der EU – Prinzip der Solidarität spiegelt das wider
– Schwierigkeiten, mit vielen Mitgliedstaaten Entscheidungen zu treffen – Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft sind notwendig
– Jedes Land kann seine Position nicht vollständig durchsetzen.
Degressive Proportionalität
– Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit
– Die Folgen des Klimawandels sind global und betreffen alle Lebensbereiche
– Die Erderwärmung hat negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft
– Es ist wichtig, dass alle Länder zusammenarbeiten, um den Klimawandel zu bekämpfen
- Die Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz erfordert eine Veränderung unseres Lebensstils.

3. Institutionen der EU
Europäisches Parlament

Ministerrat
Aufgaben:
- darf Entscheidungen für interne und externe Aktivitäten treffen
- darf alleine Entscheidungen in der Außen und Sicherheitspolitik sowie bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen treffen
- Vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten
- Kontrolliert die Kommission
- Benennung:
- Auf der Ministerebene je ein Vertreter der Mitgliedsstaaten
- Ernennt die Minister in den Mitgliedstaaten
Aufbau:
- Tagungsorte liegen in Brüssel und Luxenburg
- Vorsitz wechselt halbjährig
- mehrere Zusammensetzungen
- Ständiger Ausschuss von Vertreter der Mitgliedsstaaten
- Arbeitsgruppen Nationaler Beamter
- Generalsekretariat
- Beschlussverfahren:
- durch Mehrheit
- doppelte Mehrheit=qualifizierte Mehrheit(seit 2014)
- Zustimmung der Mehrheit der Eu-Mitgliedstaaten(mind. 55%) repräsentiert gleichzeitig die Mehrheit der Eu-BEV. (mind. 65%)
- einstimmig (Beispiel = bei Fragen der GASP)
Europäischer Rat
Aufgaben:
Orientierung, Leitliniengebung und Lenkung
wirtschaftspolitische Koordinierung
Internationaler Akteur
Wahl- und Beschlussinstanz
konstitutioneller Architekt
Benennung
Staats- und Regierungschef der Mitgliedstaaten
Präsident der Kommission
Unterstützt von:
den Außenminister
einem Kommissionsmitglied
Beschlussverfahren
Einstimmigkeit/ Konsens
Sozialisation im „Club der Chefs“
Schnüren von Verhandlungspaketen
Aufbau
Vorsitz: halbjährlicher Wechsel zwischen den Mitgliedstaaten
Mindestens zwei Treffen pro Jahr
Ausschluss von Beamten aus dem Sitzungsraum
EU-Kommission
Aufgaben:
- Motor der Integration
- Exekutive
- Initiativrecht für Gesetzesvorschläge
- Außenvertretung
- Hüterin der Vertäge
- Überwachung wirtschaftspolitischer Koordinierung
Benennung:
- 1 Mitglied pro Mitgliedsstaat
- Wahl des Präsidenten und des Kollegiums für 5 Jahre durch Rat und EP
- Abwahl durch Misstrauensvotum seitens Ep
Aufbau
- Kabinett
- Generaldirektionen und gemeinsame Dienste
- Generalsekretariat
Beschlussverfahren
- kollegialprinzip; Präsident als „Primus intor Paros“
- De jure: Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen
- De facto: Bemühen um Konsensfindung
- Zentrale Rolle des Präsidenten
- Eingeschränktes Ressortprinzip
Europäischer Gerichtshof
Aufgaben:
- Vertragsverletzungsverfahren
- Nichtigkeitsklage
- Untätigkeitsklage
- Klage wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips
- Schadensersatzklagen
- Vorabentscheidung
Aufbau:
- hat Sitz in Luxemburg
- 1 Richter, 9 Generalanwälte
- Zusammengesetzt aus: Gerichtshof, Gericht, Gericht für den öffentlichen Dienst
Benennung:
- Amtszeit: 6 Jahre, Möglichkeit zur Wiederernennung
- Amtszeit Präsident: 3 Jahre, Wiederwahl zulässig
- einvernehmliche Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten
Beschlussverfahren:
- öffentliche Verfahren
- bereitet Schlussanträge durch Generalanwälte vor
- Sitzungen in Kammern
- Grüße Kammer kann Sitzungen in Ausnahmen als Plenum halten
- Beschlussfassung mit Mehrheit der Richter
