Lernziele Europäische Union Gruppe 1

  1. Was ist die EU? 

Warum ist die Eu kein Staat?

  • freiwilliger Zusammenschluss souveräner Staaten
  • übt Staatsgewalt aus ohne Staat zu sein (EU kann verbindliche Entscheidungen für Mitgliedsländer und Unionsbürger treffen 
  • kein Staatsgebiet, setzt sich aus Mitgliedstaaten zusammen
  • Staatsgewalt kein Monopol einer nationalen Regierung

Was für ein Gebilde ist die EU?

  • supra- und internationale Kooperation 
  • laut Bundesverfassungsgericht zwischen Staatenbund und Staatenverbund 
  • Souveränität der Staaten teilweise auf EU übertragen 
  • Kann Staatsgewalt ausüben
  • Vertreter der nationalen Exekutive bilden wichtigsten Teil der supranationalen Legislative
  • Kompetenzen des EU Parlaments und Mehrheitsentscheide mittlerweile sukzessiv ausgedehnt 

2. Grundsätze und Prinzipien der EU

Subsidiarität

– Subsidiarität ist ein politischer und gesellschaftlicher Grundsatz

– Selbstverantwortung steht über staatlichem Handeln

– Auf europäischer Ebene sollen nur Themen geregelt werden, die dort besser geregelt werden können

– Die Union darf nur tätig werden, wenn sie eine Aufgabe besser lösen kann als ein einzelner Mitgliedstaat (Besserklausel) – Oder wenn ein Mitgliedstaat eine Aufgabe nicht ausreichend lösen kann (Notwendigkeitsklausel)

Supranationalität

– Supranationalität bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nationale Souveränität an die Union abgeben

– Gemeinsam wird eine europäische Souveränität ausgeübt

– Regelungen, die mit europäischer Souveränität beschlossen werden, sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich – Die Bereiche, in denen das Prinzip der Supranationalität greift, sind in den Verträgen geregelt.

Solidarität

– Solidarität bedeutet politisch und wirtschaftlich Hilfe für Schwächere – Mitgliedstaaten verpflichtet, Schwachen zu helfen

– Strukturhilfen als wirtschaftliche Hilfe

– Politische Unterstützung bei Katastrophen und Sicherheitsproblemen

Rechtstreue

– Rechtstreue ist an Supranationalität geknüpft

– EU-System funktioniert nur, wenn sich alle an Regeln halten

– Streitfälle können auftreten

– Europäischer Gerichtshof entscheidet in solchen Fällen

– Entscheidungen des Gerichtshofs sind bindend und müssen respektiert werden

Bereitschaft zum Kompromiss

– Bereitschaft zum Kompromiss ist wichtig für das Funktionieren der EU – Prinzip der Solidarität spiegelt das wider

– Schwierigkeiten, mit vielen Mitgliedstaaten Entscheidungen zu treffen – Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft sind notwendig

– Jedes Land kann seine Position nicht vollständig durchsetzen.

Degressive Proportionalität

– Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit

– Die Folgen des Klimawandels sind global und betreffen alle Lebensbereiche

– Die Erderwärmung hat negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft

– Es ist wichtig, dass alle Länder zusammenarbeiten, um den Klimawandel zu bekämpfen

  • Die Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz erfordert eine Veränderung unseres Lebensstils. 

3. Institutionen der EU

Europäisches Parlament 

Ministerrat 

Aufgaben:

  • darf Entscheidungen für interne und externe Aktivitäten treffen
  • darf alleine Entscheidungen in der Außen und Sicherheitspolitik sowie bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen treffen
  • Vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten 
  • Kontrolliert die Kommission 
  • Benennung:
  • Auf der Ministerebene je ein Vertreter der Mitgliedsstaaten
  • Ernennt die Minister in den Mitgliedstaaten 

Aufbau:

  • Tagungsorte liegen in Brüssel und Luxenburg
  • Vorsitz wechselt halbjährig 
  • mehrere Zusammensetzungen
  • Ständiger Ausschuss von Vertreter der Mitgliedsstaaten 
  • Arbeitsgruppen Nationaler Beamter
  • Generalsekretariat 
  • Beschlussverfahren:
  • durch Mehrheit
  • doppelte Mehrheit=qualifizierte Mehrheit(seit 2014)
  • Zustimmung der Mehrheit der Eu-Mitgliedstaaten(mind. 55%) repräsentiert gleichzeitig die Mehrheit der Eu-BEV. (mind. 65%)
  • einstimmig (Beispiel = bei Fragen der GASP)

Europäischer Rat

Aufgaben: 

Orientierung, Leitliniengebung und Lenkung 

wirtschaftspolitische Koordinierung 

Internationaler Akteur 

Wahl- und Beschlussinstanz 

konstitutioneller Architekt

Benennung 

Staats- und Regierungschef der Mitgliedstaaten 

Präsident der Kommission 

Unterstützt von: 

den Außenminister 

einem Kommissionsmitglied

Beschlussverfahren 

Einstimmigkeit/ Konsens 

Sozialisation im „Club der Chefs“

Schnüren von Verhandlungspaketen 

Aufbau 

Vorsitz: halbjährlicher Wechsel zwischen den Mitgliedstaaten 

Mindestens zwei Treffen pro Jahr

Ausschluss von Beamten aus dem Sitzungsraum 

EU-Kommission 

Aufgaben:

  • Motor der Integration 
  • Exekutive
  • Initiativrecht für Gesetzesvorschläge 
  • Außenvertretung
  • Hüterin der Vertäge
  • Überwachung wirtschaftspolitischer Koordinierung

Benennung:

  • 1 Mitglied pro Mitgliedsstaat
  • Wahl des Präsidenten und des Kollegiums für 5 Jahre durch Rat und EP
  • Abwahl durch Misstrauensvotum seitens Ep

Aufbau

  • Kabinett
  • Generaldirektionen und gemeinsame Dienste
  • Generalsekretariat

Beschlussverfahren

  • kollegialprinzip; Präsident als „Primus intor Paros“
  • De jure: Mehrheitsprinzip bei Entscheidungen 
  • De facto: Bemühen um Konsensfindung
  • Zentrale Rolle des Präsidenten 
  • Eingeschränktes Ressortprinzip

Europäischer Gerichtshof 

Aufgaben:

  • Vertragsverletzungsverfahren 
  • Nichtigkeitsklage 
  • Untätigkeitsklage
  • Klage wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips
  • Schadensersatzklagen 
  • Vorabentscheidung 

Aufbau: 

  • hat Sitz in Luxemburg 
  • 1 Richter, 9 Generalanwälte 
  • Zusammengesetzt aus: Gerichtshof, Gericht, Gericht für den öffentlichen Dienst 

Benennung: 

  • Amtszeit: 6 Jahre, Möglichkeit zur Wiederernennung 
  • Amtszeit Präsident: 3 Jahre, Wiederwahl zulässig 
  • einvernehmliche Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten

Beschlussverfahren: 

  • öffentliche Verfahren 
  • bereitet Schlussanträge durch Generalanwälte vor 
  • Sitzungen in Kammern 
  • Grüße Kammer kann Sitzungen in Ausnahmen als Plenum halten 
  • Beschlussfassung mit Mehrheit der Richter