Juristische Knebelung
Von einer juristischen Knebelung spricht man, wenn sich das Verfassungsgericht über Regierung und Gesetzgebung hinweg setzt. Dementsprechend trifft es umstrittene Entscheidungen, die teilweise gegen die Meinung der Regierung sprechen. Zum Beispiel beschloss das Bundesverfassungsgericht 1995 den Kruzifix-Beschluss, der aussagte, dass Kruzifixe in Schulen nicht mehr verpflichtend sind. Zuvor klagten drei Schüler mithilfe ihrer Eltern, weil die Vorgabe der Volksschulordnung Bayerns, dass jedes Klassenzimmer einer Schule ein Kruzifix anbringen muss, laut ihnen die Religions- und Glaubensfreiheit einschließen würde. Der Staat sollte seine religiöse Neutralitätspflicht halten. Diese Entscheidung wurde getroffen, obwohl die zu dieser Zeit regierende CDU gegen diese Entscheidung war. Zudem wurden 256.000 Unterschriften gegen die Kruzifix-Entscheidung gesammelt. Trotzdem entschied sich das Verfassungsgericht gegen den Beschluss.
Zusammenfassung:
- Verfassungsgericht entscheidet gegen Regierung
- Es stellt sich über Regierung
- Staatliche Justiz wird über politisches Handeln gestellt
Gegenargumentation
Man kann allerdings auch argumentieren, dass es keine juristische Knebelung war, da das Bundesverfassungsgericht andererseits auch hinter dem Gesetz steht und sich eben nicht über dieses drüber hinweg setzt. Einerseits setzt sich das BVerfG für die im Grundgesetz verankerte Religions- und Glaubensfreiheit ein. Andererseits setzen sie sich für die staatliche religiöse Neutralitätspflicht ein, die ebenso im Gesetz verankert ist. Also stehen sie in dem Fall hinter dem Gesetz.
Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kruzifix-Beschluss ; https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/33164/regiert-karlsruhe-mit-das-bundesverfassungsgericht-zwischen-recht-und-politik/
Macht und Ohnmacht des Bundesverfassungsgerichtes
Verfassungsgericht kann in Auseinandersetzung zweier politischer Akteure und deren politischen Prozess eingreifen und in seiner Entscheidung eine der zwei Seiten bevorzugen wodurch es großen Einfluss ausüben kann
Bundesverfassungsgericht wird bei Eingreifen selbst zu Akteur, ist aber durch seine standardmäßige Inaktivität eingeschränkt → Gericht kann erst aktiv werden, wenn ein legitimer Antrag gestellt wird, nicht auf Eigeninitiative
Bundesverfassungsgericht kann deshalb nicht selbst Streitfragen aufwerfen und thematisieren oder bestimmte Entscheidungen blockieren, es gilt „Wo kein Kläger, da kein Richter“
Wenn aktiv ist Gericht letzter Entscheidungsträger, seine Beschlüsse können also nicht hinterfragt oder überprüft werden
Hat dennoch keine absolute Macht, da seine Aufgaben auf Gesetzen basieren, die von anderen Akteur gestellt werden
Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts
Aufgaben:
- • Einhaltung des Grundgesetzes
- • freiheitlichen-demokratische Grundordnung Wirkung zu verschaffen
- • Durchsetzung der Grundrechte
- • Entscheidung des Verfassungsgericht ist unanfechtbar
- • Alle Staatsorgane gebunden
- • Kein Politisches Organ
- • Die Begrenzung staatlicher Macht ist Hauptaufgabe
Aufbau:
- • besteht aus zwei Senaten mit jeweils 8 Richtern
- • Unterschiedliche Zuständigkeit
Antragsteller:
-kann angerufen werden, wenn Streit zwischen obersten Bundesvorstands oder diesen Gleichstelligen Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz besteht
-notwendig, wenn Organe untereinander keine Weisungsbefugnis besitzen
-sind die Gewaltenteilige Politische Wissensbildung
Sie bestrafen die Rechtsstellung von Fraktionen und Abgeordneten im Parlament, auch die Parteienfinanzierung, die Zuverlässigkeit von Sperrklauseln und die mandatatszuteilung bei Wahlen
