Die Eu ist aus folgenden Gründen kein Staat:
Souveränität: Die EU ist kein souveränes Gebilde wie ein Land. Die Mitgliedstaaten behalten ihre eigene nationale Souveränität und haben ihre eigenen Regierungen, Verfassungen und Gesetze.
Gewaltenteilung: Die Befugnisse in der EU werden zwischen den Institutionen der Union und den nationalen Regierungen geteilt. Es gibt keine Zentralregierung oder keinen Präsidenten, der über alle Mitgliedstaaten herrscht.
Staatsbürgerschaft: Die europäische Staatsbürgerschaft gewährt EU-Bürgern bestimmte Rechte und Freiheiten, kann jedoch nicht die nationale Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats ersetzen.
Rechtssystem: Die EU verfügt über ein eigenes Rechtssystem, einschließlich europäischer Gesetze und Verordnungen. Es kann jedoch nicht als Rechtssystem eines Landes betrachtet werden, da das nationale Rechtssystem immer noch existiert.
2. Die Europäische Union (EU) ist ein politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss von 27 europäischen Ländern, der gegründet wurde, um die Zusammenarbeit und Integration zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
Die Europäische Union (EU) beruht auf einer Reihe von Grundsätzen und Prinzipien, die ihre Funktionsweise und ihre Ziele leiten. Hier sind einige der zentralen Grundsätze und Prinzipien der EU:
1. Subsidiaritätsprinzip: Dieses Prinzip besagt, dass die EU nur tätig werden sollte, wenn die Ziele auf EU-Ebene besser erreicht werden können als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Die EU greift also nur dann ein, wenn die Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend handeln können.
2. Solidaritätsprinzip: Solidarität ist ein zentraler Grundsatz der EU. Die Mitgliedstaaten sollen einander unterstützen und in Krisen und Notlagen zusammenstehen. Dies zeigt sich beispielsweise in der gemeinsamen Reaktion auf Naturkatastrophen, Terrorismus oder humanitäre Krisen.
3. Freiheit der Personen, Waren, Dienstleistungen und des Kapitals: Die EU hat den Binnenmarkt geschaffen, der den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU ermöglicht. Dieser Grundsatz fördert den Handel und die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten.
4. Rechtsstaatlichkeit: Die EU basiert auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, was bedeutet, dass alle Handlungen der EU im Rahmen des EU-Rechts erfolgen müssen. Die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet die Einhaltung der Grundrechte und der demokratischen Prinzipien innerhalb der EU.
5. Demokratie und Transparenz: Die EU strebt eine demokratische Entscheidungsfindung an. Das Europäische Parlament, das direkt von den Bürgern gewählt wird, hat eine wichtige Rolle bei der Gesetzgebung und Überwachung der EU-Institutionen. Die EU hat auch den Grundsatz der Transparenz verankert, um sicherzustellen, dass Entscheidungen und Verfahren öffentlich zugänglich sind.
6. Frieden und Stabilität: Die EU wurde nach den Erfahrungen der beiden Weltkriege gegründet, um Frieden und Stabilität in Europa zu fördern. Dieser Grundsatz der Friedenssicherung ist nach wie vor von großer Bedeutung und hat dazu geführt, dass die EU zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Stabilität in ganz Europa beigetragen hat.
Diese Grundsätze und Prinzipien bilden das Fundament der Europäischen Union und leiten ihre Politik und Entscheidungsfindung. Sie dienen dazu, die Integration, Zusammenarbeit und gemeinsamen Werte der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas zu fördern.
Institutionen
Europäisches Parlament
- Gesetzgeber
- Vertreter der „Union der Bürger“
- In allen EU-Ländern, alle 5 Jahre gewählt
- Entscheidungen in Ausschüssen
- Keine Gesetzesinitiative
- Außenpolitik, Steuerpolitik braucht keine Zustimmung des Parlaments
- Rest braucht Zustimmung
- Wählt Präsident EU Kommission
- Bestätigt EU-Kommission
- Bestätigt Haushalt
- Kommission berichtet über Arbeit, damit Parlament es kontrollieren kann
- Misstrauensvotum auf Kommission möglich
- Sitzt in Brüssel, Straßburg, Luxemburg
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
- Je ein Minister der EU-Staaten
- Verschiedene Fachgebiete treffen sich Gesetzgeber
- Koordination der Arbeit der EU(ausgehend vom Präsidenten)
- Vorsitz bei allen Ratssitzungen außer Außenminister
- Präsident gibt wichtige Themen vor
- Trifft entscheidende Beschlüsse
- Kontrolliert Kommission
- Entweder wird einfache oder qualifizierte Mehrheit , die Mehrheit EU Bevölkerung darstellt
Der Europäische Rat
- Plenum der Staats- und Regierungschefs, inklusive Kommissionspräsident
- Gibt „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen Zielvorstellungen und Prioritäten […] fest“(Artikel 15 EU-Vertrag)
Die Europäische Kommission ist eine zentrale Institution der Europäischen Union (EU) und spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von EU-Politik und Gesetzgebung. Ihre Aufgaben, Bennenung, ihr Aufbau und das Beschlussverfahren lassen sich wie folgt erklären:
Eu-Kommission
Aufgaben: Gesetzgebungsvorschläge: Die Kommission hat das Recht, Gesetzesvorschläge einzubringen, die von den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament diskutiert und angenommen werden können.
Exekutive Funktionen: Die Kommission ist für die Durchführung und Umsetzung der EU-Gesetze und -Politiken verantwortlich. Sie überwacht die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und kann bei Verstößen Maßnahmen ergreifen.
Vertretung der EU: Die Kommission vertritt die EU auf internationaler Ebene, führt Verhandlungen im Namen der Mitgliedstaaten und koordiniert die Außenbeziehungen der EU.
Bennenung:
Die Mitglieder der Europäischen Kommission werden von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten benannt. Jedes Land hat das Recht, einen Kommissar oder eine Kommissarin vorzuschlagen. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt in enger Abstimmung mit dem designierten Präsidenten oder der designierten Präsidentin der Kommission. Die vorgeschlagenen Kommissare müssen vom Europäischen Parlament genehmigt werden, bevor sie ihr Amt antreten können.
Aufbau:
Die Europäische Kommission besteht aus einem Kollegium von Kommissaren und Kommissarinnen, die die verschiedenen Politikbereiche der EU abdecken. Jeder Kommissar oder jede Kommissarin ist für ein bestimmtes Ressort zuständig, wie zum Beispiel Handel, Umwelt, Verkehr usw. Der Präsident oder die Präsidentin der Kommission wird von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gewählt. Die Kommissare arbeiten unabhängig und treffen ihre Entscheidungen im Kollegium.
Beschlussverfahren:
Die Europäische Kommission trifft ihre Entscheidungen im Rahmen eines Kollegialprinzips. Das bedeutet, dass alle Kommissare gemeinsam über Politikvorschläge und Entscheidungen abstimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich, und der Präsident oder die Präsidentin hat eine leitende Rolle bei der Koordination der Arbeit der Kommission.
Europäischer Gerichtshof
Aufgaben:
- Auslegung des EU-Rechts: Der EuGH interpretiert und klärt die Bedeutung und Tragweite des EU-Rechts, um eine einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen
- Überwachung der Einhaltung des EU-Rechts: Der EuGH überprüft, ob die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen das EU-Recht korrekt anwenden und umsetzen. Er kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten und Sanktionen verhängen.
- Rechtsschutz für Einzelpersonen und Unternehmen: Der EuGH ermöglicht Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen, Klagen gegen Entscheidungen von EU-Institutionen oder Mitgliedstaaten einzureichen, wenn sie ihre Rechte nach EU-Recht verletzt sehen.
Bennenung:
Die Richterinnen und Richter des EuGH werden von den EU-Mitgliedstaaten für einen Amtszeitraum von sechs Jahren benannt. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Richter oder eine Richterin. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Fachkompetenz und Unabhängigkeit.
Aufbau:
Der EuGH besteht aus zwei Gerichtshöfen: dem Gerichtshof und dem Gericht. Der Gerichtshof ist das Hauptorgan und besteht aus einem Richter oder einer Richterin aus jedem Mitgliedstaat sowie elf Generalanwältinnen und Generalanwälten. Das Gericht besteht aus mindestens zwei Richtern oder Richterinnen aus jedem Mitgliedstaat. Ein Präsident oder eine Präsidentin leitet den Gerichtshof und ein Präsident oder eine Präsidentin das Gericht.
Beschlussverfahren:
Der EuGH trifft Entscheidungen auf Grundlage des Kollegialprinzips. Die Richterinnen und Richter beraten gemeinsam über Fälle und stimmen darüber ab. Die Entscheidungen werd mehrheitlich getroffen. Der EuGH hat das Recht, verbindliche Urteile zu fällen, die von den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen umgesetzt werden müssen.
Quelle: Chatgpt; https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/themen/willkommen
