Aufgabe 1:
Warum ist die EU kein Staat und welches Gebilde ist es?
Obwohl die EU Staatsgewalt Ausübt ist sie kein Staat. Die EU ist ein Zusammenschluss aus mehreren souveränen Staaten.
Das Gebilde der EU bewegt sich zwischen einem Staatenbund und einem Staatenverbund. Es ist ein freiwilliger Zusammenschluss, jedoch geben die souveränen Staaten Hoheitsgebiet an die EU.
Aufgabe 2:
· Wertegemeinschaft
↳ Basisdemokratische Gemeinwerte (EU-Vertrag Art. 2 Grundrechtcharta)
· Supranationalitat
↳ Staaten geben Teil ihrer Souveränität auf-> Übertragung auf EU-Institutionen
=> Möglichkeit des Einflusses auf andere
=> Verbindliche Verordnungen oder Vorgaben der EU
-> Bsp. Binnenmarkt/Verbraucherschutz, Währungspolitik, Umweltschutz, Schengen-Abkommen
· Rechtegemeinschaft
=> Staaten halten sich an Vorgaben
=> gemeinsamer Gerichtshof (EuGH) zur Streitschlichtung
=> keine “vollziehende Gewalt“/“Europapolizei“ =>Akzeptanz notwendig
· Subsidarität EU soll kein Superstaat werden
↳> Entscheidungen sollen möglichst auf unteren Ebenen getroffen werden
-> Kompetenz – Kompetenz liegt bei den Staaten => EU kann Entscheidungen nicht an sich heranziehen
· Degressive Proportionalitat
↳ Größere Staaten sollen angemessen vertreten sein, kleinere aber nicht untergehen
=> Größere Staaten haben nicht so ein großes Stimmgewicht wie ihnen relativ zustünde
Aufgabe 3:
EU Parlament:
Aufgaben:
- Legislative & Haushaltsbehörde
- Kontrolliert EU-Kommission
- wählt Präsident der EU Kommission
- Representation und Interaktion mit Bürgern
Benennung:
- Alle 5 Jahre direkt gewählt
- 751 Sitze in der EU
Beschlussverfahren:
- i.d.R absolute Mehrheit
- Misstrauensvotum gegen Kommission (2/3 Mehrheit)
Aufbau:
- 7 multinationale Fraktionen
- 22 ständige Ausschüsse
Ministerrat der EU:
- Minister aus 27 EU-Ländern je nach verhandeltem Bereich
- Sitz: Brüssel
- Vorsitz: Jedes Eu-Land im Wechsel alle 6 Monate
- Gegründet: 1958 (Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“)
- Diskussion/Änderung (Annahme von Rechtsvorschriften: Mit EU-Parlament das Hauptbeschlussorgan)
Aufgaben:
- Abstimmung und Verabschiedung von Eu-Rechtsvorschriften mit dem EU-Parlament
- Koordinierung der pol. Manahmen
- Entwicklung der Außen-und Sicherheitspolitik der EU
- Abschluss internationaler Übereinkünfte mit anderen Staaten
- Genehmigung des Haushaltsplans der EU mit dem EU-Parlament
Europäischer Rat:
Aufgaben:
- Entscheidung über die allgemeine Ausrichtung der EU-Politik und Prioritäten
- Bearbeitung komplexer oder sensibler Themen, die auf niedrigeren Ebenen nicht gelöst werden können
- Festlegung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU
- Ernennung und Bestimmung von Kandidaten für wichtige EU-Positionen
Benennung:
- Setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Präsidentin der Europäischen Kommission zusammen
- Präsident wird vom Europäischen Rat selbst gewählt
Aufbau:
- Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten
- Präsident des Europäischen Rates
- Präsidentin der Europäischen Kommission
Beschlussverfahren:
- Entscheidungen werden im Konsens getroffen
- Möglichkeit einer einstimmigen Entscheidung oder Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit
- Nur die Staats- und Regierungschefs haben eine Stimme
Europäische Kommission:
Aufgaben:
- Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen für das Parlament und den Rat
- Durchführung der EU-Strategien und Vergabe von Finanzmitteln
- Überwachung der Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten
- Vertretung der EU auf internationaler Ebene
Benennung:
- Besteht aus 27 Kommissionsmitgliedern aus den EU-Mitgliedstaaten
- Präsidentin der Kommission wird vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse im Europäischen Parlament vorgeschlagen und vom Parlament gewählt
- Kommissionsmitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat ernannt
Aufbau:
- Präsidentin der Kommission
- Acht Vizepräsidenten und -präsidentinnen, einschließlich drei Exekutiv-Vizepräsident(inn)en
- Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
- 18 Kommissarinnen und Kommissare für einzelne Ressorts
Beschlussverfahren:
- Gemeinsame Beschlussfassung
- Jedes Kommissionsmitglied hat gleiches Stimmrecht
- Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen handeln im Namen der Präsidentin und koordinieren die Arbeit in ihren Aufgabenbereichen
Europäischer Gerichtshof (EuGH):
Aufgaben:
- Fällung von Urteilen in Rechtssachen
- Auslegung des EU-Rechts (Vorabentscheidungen)
- Durchsetzung des EU-Rechts (Vertragsverletzungsverfahren)
- Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen)
- Gewährleistung des Tätigwerdens der EU (Untätigkeitsklagen)
- Verhängung von Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Schadenersatzklagen)
Benennung:
- Richter und Generalanwälte werden für sechs Jahre von den nationalen Regierungen ernannt
- Wiederernennung ist möglich
Aufbau:
- Gerichtshof: Befasst sich mit Vorabentscheidungen und Nichtigkeitsklagen
- Gericht: Zuständig für Untätigkeitsklagen und Schadenersatzklagen
- Richter wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten für eine dreijährige Amtszeit
Beschlussverfahren:
- Schriftliches Verfahren mit Einreichungen aller Parteien
- Berichterstatter fasst die Einreichungen zusammen und erstellt einen Bericht
- Mündliche Verhandlung mit Anwälten und möglicher Stellungnahme des Generalanwalts
- Richter beraten und fällen ein Urteil

