das Prinzip der Gewaltenteilung beschreiben und verschiedene Ebenen der Gewaltenteilung voneinander unterscheiden
Gewaltenteilung
- Aufteilung politischer Macht auf verschiedene Organe
- Jede Macht dehnt sich tendenziell aus -> daher Einschränkungen
- folgend ein kompliziertes Regierungssystem
Teilung nach Montesquieu
- Dreiteilung

- nicht ein Organ soll die gesamte Macht besitzen, um Machtausnutzung eines Organs zu verhindern
- Unabhängigkeit der Justiz -> Beeinflussung durch andere Organe und somit Einflussnahme auf die judikativen Entscheidung soll verhindert
Horizontale und Vertikale Gewaltenteilung
- O.g. Organe liegen alle auf einer Ebene (Bundesebene) -> Horizontale Gewaltenteilung
- Zusätzliche Gewaltenteilung in einem Bundesstaat Gesamtstaat (Bund) Gliedstaaten (Länder) -> Vertikale Gewaltenteilung
Temporale Gewaltenteilung:
- Amtsinhaber sind immer auf Zeit gewählt
- Unterschiedliche Zeitbemessung verschiedener Ämter:
– Verfassungsrichter: meist längere Amtszeit
-Staatsoberhäupter: längere Amtszeit -> Kontinuität
-Parlamente & Regierungen: kürzere Amtszeit
Weitere Gewaltenteilung:
- Gegenüberstehen von Regierung und Opposition -> vitale Gewaltenteilung
- Konkurrenz zwischen Parteien
- Medien als „vierte Gewalt“
das Prinzip der Gewaltenverschränkung erläutern und deren Formen (geteilte / kontrollierte politische Macht) voneinander unterscheiden
Prinzip der Gewaltenverschränkung:
Durch das Zusammenspiel von Geteilter und Kontrollierter politischer Macht entsteht ein System, das nur durch die Wechselwirkung der einzelnen Verfassungsorgane bestehen kann
1. Geteilte politische Macht
- Verschiedene Staatsfunktionen werden verschiedenen Verfassungsorganen (VO) zugewiesen und arbeiten GEMEINSAM an diesen.
- Kein Organ kann einem anderen seine Auffassung aufzwingen.
- Folge: Keiner kann alleine seinen Willen durchsetzen
- Mäßigung der Herschaftsausübung
Bsp: Gesetzgebung

2. Kontrollierte politische Macht
- Jedes VO kann ein anderes VO zur politischen (ggf. rechtlichen) Rechenschaft ziehen.
- Organe werden gezwungen tätig zu werden
- Jedes VO entscheidet in eigenem Ermessen, ab wann es tätig wird
- Schutz vor Machtmissbrauch
Bsp: Bundesregierung – Bundestag

an Beispielen erläutern, inwiefern das politische System der BRD dem Prinzip der Gewaltenverschränkung unterliegt
- Das erste Beispiel ist die Wahl der Regierung (Exekutive) durch den Bundestag (Legislative)
- Auch können viele Minister gleichzeitig als Vertreter der Exekutive auch Abgeordnete des Bundestages (Legislative) sein.
- Ein weiteres Beispiel ist, dass die Bundesregierung (Exekutive) Gesetze vorbereitet und davon ausgehen kann, dass die Mehrheit der Abgeordneten (Legislative) für diesen Vorschlag stimmt.
- Legislative ist darauf angewiesen, dass die Exekutive die Gesetze umsetzt
– > Anhand der Beispiele zeigt sich, dass Exekutive und Legislative oft miteinander verschränkt sind. Die Rechtssprechung (Judikative) bleibt jedoch getrennt.




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