Gewaltenteilung in der BRD – Parlamentarisches Regierungssystem

das Prinzip der Gewaltenteilung beschreiben und verschiedene Ebenen der Gewaltenteilung voneinander unterscheiden

Gewaltenteilung

  • Aufteilung politischer Macht auf verschiedene Organe
  • Jede Macht dehnt sich tendenziell aus -> daher Einschränkungen 
  • folgend ein kompliziertes Regierungssystem

Teilung nach Montesquieu

  • Dreiteilung 
Quelle: Selbsterstellte Grafik
  • nicht ein Organ soll die gesamte Macht besitzen, um Machtausnutzung eines Organs zu verhindern
  • Unabhängigkeit der Justiz -> Beeinflussung durch andere Organe und somit Einflussnahme auf die judikativen Entscheidung soll verhindert

Horizontale und Vertikale Gewaltenteilung 

  • O.g. Organe liegen alle auf einer Ebene (Bundesebene) -> Horizontale Gewaltenteilung 
  • Zusätzliche Gewaltenteilung in einem Bundesstaat Gesamtstaat (Bund) Gliedstaaten (Länder) -> Vertikale Gewaltenteilung 

Temporale Gewaltenteilung:

  • Amtsinhaber sind immer auf Zeit gewählt
  • Unterschiedliche Zeitbemessung verschiedener Ämter:

           – Verfassungsrichter: meist längere Amtszeit

           -Staatsoberhäupter: längere Amtszeit -> Kontinuität

           -Parlamente & Regierungen: kürzere Amtszeit

Weitere Gewaltenteilung:

  • Gegenüberstehen von Regierung und Opposition -> vitale Gewaltenteilung 
  • Konkurrenz zwischen Parteien
  • Medien als „vierte Gewalt“

das Prinzip der Gewaltenverschränkung erläutern und deren Formen (geteilte / kontrollierte politische Macht) voneinander unterscheiden

Prinzip der Gewaltenverschränkung:

Durch das Zusammenspiel von Geteilter und Kontrollierter politischer Macht entsteht ein System, das nur durch die Wechselwirkung der einzelnen Verfassungsorgane bestehen kann

1. Geteilte politische Macht

  • Verschiedene Staatsfunktionen werden verschiedenen Verfassungsorganen (VO) zugewiesen und arbeiten GEMEINSAM an diesen.
  • Kein Organ kann einem anderen seine Auffassung aufzwingen.
  • Folge: Keiner kann alleine seinen Willen durchsetzen
  • Mäßigung der Herschaftsausübung

Bsp: Gesetzgebung

Quelle: Selbsterstellte Grafik

2. Kontrollierte politische Macht

  • Jedes VO kann ein anderes VO zur politischen (ggf. rechtlichen) Rechenschaft ziehen.
  • Organe werden gezwungen tätig zu werden
  • Jedes VO entscheidet in eigenem Ermessen, ab wann es tätig wird
  • Schutz vor Machtmissbrauch

Bsp: Bundesregierung – Bundestag

Quelle: Selbsterstellte Grafik

an Beispielen erläutern, inwiefern das politische System der BRD dem Prinzip der Gewaltenverschränkung unterliegt

  • Das erste Beispiel ist die Wahl der Regierung (Exekutive) durch den Bundestag (Legislative)
  • Auch können viele Minister gleichzeitig als Vertreter der Exekutive auch Abgeordnete des Bundestages (Legislative) sein.
  • Ein weiteres Beispiel ist, dass die Bundesregierung (Exekutive) Gesetze vorbereitet und davon ausgehen kann, dass die Mehrheit der Abgeordneten (Legislative) für diesen Vorschlag stimmt.
  • Legislative ist darauf angewiesen, dass die Exekutive die Gesetze umsetzt

– > Anhand der Beispiele zeigt sich, dass Exekutive und Legislative oft miteinander verschränkt sind. Die Rechtssprechung (Judikative) bleibt jedoch getrennt.

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