Bundestag

Instrumente der Kontrolle

-bestimmt Rahmenbedingungen nach denen die einzelnen Ministerien handeln

-Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag (->Legislative)

—> Leitung der Parlamentssitzungen, unterstützt von den Vizepräsidenten= bilden zusammen das Bundestagspräsidium (werden für Dauer einer Wahlperiode gewählt)

-Abgeordnete einer Partei bilden Fraktion 

 -wichtigstes Organ der Legislative

-Abgeordnete sind die gewählten Repräsentanten des Volkes

Aufgaben:

Gesetzgebung:

-Bundestag beschließt, mithilfe von Bundesrat, Gesetze

-Abgeordnete können neue oder überarbeitete Gesetzesentwürfe einbringen

->eilbedürftige Gesetzesentwürfe werden über Bundesfraktion eingereicht

Kontrolle der Regierungsarbeit  

Voraussetzung: Abgeordnete müssen sich über die Arbeit und das Vorhaben der Regierung informieren können

-> Bsp.: Kleine und Große Anfragen oder Aktuelle Stunde

-Bundestag bildet Gremien, die auch die Regierung kontrollieren -> Ausschüsse: Mitwirkung bei Gesetzgebung

->Untersuchungsausschüsse: Kontrolle der Regierung

Bundeshaushalt

-Entwurf des Haushaltsplanes geht an Bundestag 

-dort wird er mit dem Finanzplan verglichen

-innerhalb von 6 Wochen nimmt der Bundestag Stellung zu Haushaltsplanentwurf

-Bundesregierung äußert Gegenäußerunge-> dadurch kann Bundestag in seinen Beratungen die Haltung der Länder berücksichtigen 

-nach In-Kraft-Treten des Haushaltgeldes kontrolliert Bundestag permanent den Umgang mit Steuergeldern

-Abgeordnete entscheiden außerdem über Einsätze der Bundeswehr im Ausland

Wahlfunktion

-Richter des Bundesverfassungsgericht

-zuerst ein Vorschlag vom Bundespräsidenten 

-Wahl erfolgt ohne vorherige Aussprache 

-geheime Wahl

-absolute Mehrheit wird gebraucht 

-bestimmt Rahmenbedingungen nach denen die einzelnen Ministerien handeln

-Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag (->Legislative)

—> Leitung der Parlamentssitzungen, unterstützt von den Vizepräsidenten= bilden zsm das Bundestagspräsidium (werden für Dauer einer Wahlperiode gewählt)

-Abgeordnete einer Partei bilden Fraktion 


kleine und Große Anfragen
-Mindestens 5% der Abgeordneten oder eine Fraktion sind notwendig
-schriftliche Form Fragen zu einem bestimmten Thema an die Regierung zu stellen
-> an Bundespräsidenten geleitet
-> gibt sie an die Bundesregierung weiter
-kleine Anfragen: ausschließlich in schriftlicher Form von Regierung beantwortet
-große Anfragen: auch im Bundestag debattiert, da es sich meistens um wichtige politische Themen handelt
-> Opposition hat so die Möglichkeit in öffentlichen Sitzungen ihre kritischen Fragen zu stellen und ihre Meinung darzustellen

Schriftliche Fragen und Fragestunden
-jedes Bundestagsmitglied kann monatlich bis zu 4 Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Regierung richten
-> jede Frage darf in zwei unterfragen unterteilt sein
-Fragen und Antworten in wöchentlicher Drucksache veröffentlicht
—Fragen werden in Fragestunde mündlich von der Regierung beantwortet
-> Fragesteller und andere Abgeordnete können Zusatzfragen stellen
-Fragestunde bis zu 3 Stunden pro Sitzungswoche

Aktuelle Stunden
-wenn nicht zufrieden mit Auskünften der Regierung in der Fragestunde
-> 5% der Mitglieder des Bundestages oder eine Fraktion können aktuelle Stunde beantragen
-auch ohne vorangegangene Fragestunde möglich
-> müssen vom Ältestenrat oder von 5% der Abgeordneten beantragt werden
-Beiträge der Abgeordneten dürfen nicht länger als 5 Minuten dauern

Regierungsbefragungen
-nach der mittwochs stattfindenden internen Sitzung der Bundesregierung(Kabinettssitzung)
-> Abgeordnete haben weitere Möglichkeit, Fragen von aktuellem Interesse an die Regierungsmitglieder zu stellen
-in Sitzungswochen ab 13 Uhr im Plenum des Bundestages, dauert ca. 30 min
-besonders kompakte Form der Information über die Ergebnisse der Beratungsgespräche der Regierung
-dient der Erstinformation der Abgeordneten

Ihre Wirkung
-Opposition kann Gegenvorschlag für ein Gesetzt machen
-schaut genau hin ob die Regierung ihre Arbeit gut macht
-> Regierungsarbeit hinterfragen, herausfordern und kontrollieren