Bundespräsident – der Verwandte, den man nur an Weihnachten sieht?

Allgemeines und Historisches

Der Bundespräsident dient in seinem Amt als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Derzeitiger Amtsinhaber ist seit 2017 der SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier. Er ist der 12. Inhaber dieses Amtes und steht damit in einer Reihe mit Joachim Gauck, Richard von Weizsäcker, Walter Scheel, Theodor Heuss, dem ersten Bundespräsidenten und vielen anderen. Eine Amtszeit ist normalerweise über den Zeitraum von 5 Jahren festgelegt.

Seinen Amtssitz hat der Bundespräsident im Schloss Bellevue in Berlin.

Seine Hauptaufgabe liegt darin, den deutschen Staat nach außenhin, völkerrechtlich zu vertreten. Er besucht führende Politik Persönlichkeiten in anderen Ländern, und empfängt auch solche in Deutschland. Seine Hauptaufgabe findet also vor allem in der Öffentlichkeit statt. Er trifft sich aber nicht nur mit anderen Staatsoberhäuptern, sondern handelt auch Verträge mit anderen Ländern aus und unterzeichnet diese.

Auch innenpolitisch gilt seine Unterschrift, allein die sorgt für die Gültigkeit von neuen, von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzen.

Im Inland kommt ihm auch die Aufgabe der Ehrungen zu. So verleiht er das Bundesverdienstkreuz als einzige, allgemeine Verdienstauszeichnung der BRD an Bürger, die besondere Leistungen im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, geistigen oder ehrenamtlichen Bereich vollbracht haben.

Als weitere Aufgabe hat er, die Richter des Bundesverfassungsgerichts, so wie die Bundesministerin und des Bundeskanzler zu vereidigen.

Kraft seines Amtes hat er zusätzlich das Recht, verurteilte Straftäter zu begnadigen.

Wenn der Bundespräsident Dinge anordnet und verfügt, müssen diese jedoch von der Bundesregierung gegengezeichnet werden um ihre Gültigkeit zu erhalten.

Um das Gebot der Überparteilichkeit zu gewährleisten, legen die Bundespräsidenten traditionellerweise während ihrer Amtszeit ihr Mandat nieder.

Die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist das größte parlamentarische Gremium der Bundesrepublik Deutschland und tritt lediglich mit der Aufgabe zusammen, den Bundespräsidenten für die Bundesrepublik Deutschland zu wählen. In der Regel tritt sie deshalb bloß alle 5 Jahre, also immer nach Ablauf der Amtszeit eines Bundespräsidenten, zusammen.

Die Aufgabe der Organisation und Einberufung der Bundesversammlung kommt dem Bundestagspräsidenten zu. Dieses Amt wird zur Zeit von der SPD-Politikerin Bärbel Bas bekleidet.

Die Bundesversammlung besteht grundsätzlich aus allen Mitgliedern des deutschen Bundestages und ebenso vielen entsandten Vertretern der Länder. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes hat die Aufgabe, anhand von der Bevölkerungsstatistik die Anzahl an Vertretern zu errechnen, die die Länder jeweils entsenden dürfen.

Die Länder müssen dabei nicht zwingend Vertreter entsenden, die dem jeweiligen Landtag angehören, die Personen müssen lediglich grundsätzlich für den Bundestag wählbar sein. So können auch Personen des öffentlichen Lebens für die Bundesversammlung vorgeschlagen werden. So wählten in diesem Jahr unter anderem der Moderator Klaas Heufer-Umlauf als auch der Trainer des SC Freiburg Christian Streich den Bundespräsidenten.

Mitwirkung des Bundespräsidenten an der Gesetzgebung der Bundes

Der Bundespräsident wirkt zwar nicht direkt an der Ausarbeitung der Gesetzesvorschläge mit, übernimmt aber dennoch einen sehr wichtigen Part im Gesetzgebungsprozess.

So muss jeder Gesetzesvorschlag, der von der Regierung ausgearbeitet wurde und dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, schlussendlich dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Allein diese schließt den Gesetzgebungsprozess ab und ebnet den Weg für das Inkrafttreten der Gesetze.

Die Bundesregierung übernimmt dabei gegenüber dem Bundespräsidenten eine Authentizitätsgewähr. Sie garantieren also, dass das Gesetz mit den Beschlüssen des Bundestages übereinstimmt und auch mit dem Grundgesetz harmoniert.

Der Bundespräsident finalisiert also das Gesetzgebungsverfahren und bildet dessen letzten Schritt. Er wirkt also aktiv an diesem Verfahren mit und übernimmt nicht bloß die Funktion eines „Notars der Nation“.

Quellen:
Barheker, Klaus et al. (Hrsg.) (2017): Mensch und Politik. S.295

Vorteile und Nachteile einer Direktwahl des Bundespräsidenten

Was bedeutet die Direktwahl des Bundespräsidenten?
Bei einer Direktwahl des Bundespräsidenten würde dieser nicht mehr von der Bundesversammlung gewählt, sondern direkt vom Volk.
Diese Wahl soll allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfinden.
Ein abgelehnter Gesetzentwurf der AfD sah vor, dass der Kandidat mit der absoluten Mehrheit zum Bundespräsidenten gewählt wird. Falls diese absolute Mehrheit nicht gegeben, ist treten die zwei Spitzenkandidaten in einer Stichwahl gegeneinander an.

Vorteile der Direktwahl des Bundespräsidenten
Bernd Oswald schreibt in der Süddeutschen Zeitung, dass wenn man die Direktwahl des Bundespräsidenten gut regelt, diese eine Bereicherung für die demokratische Kultur in Deutschland wäre.

Er sagt, dass wenn der Bundespräsident direkt gewählt werden würde, könnte sich zumindest ein Spitzenrepräsentant des Staates auf eine direkte Wählerschaft berufen.
Außerdem würde ein direkt gewählter Bundespräsident ein ungleich großes Maß an Legitimation erhalten als ein vom Bundestag gewählter Kanzler. Das würde auch bedeuten, dass der Bundespräsident an Macht gewinnt. Somit würde das „Spitzenamt“, dass wir hier in Deutschland haben, auch „Spitzenfunktionen“ haben.

Nachteile einer Direktwahl
Der wohl größte Nachteil, den eine Direktwahl mit sich bringt ist, dass es zu Machtproblemen kommen würde.
Der Bundespräsident ist zwar das Staatsoberhaupt der BRD, jedoch besitzt er keine direkte Macht.
Er schlägt zwar den Kanzler vor, jedoch ist das der, hinter dem die Mehrheit des Bundestags steht. Ein anderes Beispiel ist, dass er Minister erwählt und entlässt, jedoch nur die, die vom Kanzler benannt werden.
An diesen Beispielen zeigt sich, dass der Bundespräsident der BRD für das Funktionieren der Verfassung nicht wesentlich ist.
Würde der Bundespräsident nun vom Volk erwählt werden, würde ihm dadurch mehr Macht übertragen werden und es könnte zu Spannungen zwischen dem Bundespräsidenten und dem Kanzler kommen, wenn diese zum Beispiel nicht derselben Fraktion angehören und andere Ziele verfolgen.
Es stellt sich also die Frage, wieso man einen Bundespräsidenten, von dem keine direkte Macht ausgeht, vom Volk wählen lassen sollte.

Quellen:
Barheker, Klaus et al. (Hrsg.) (2017): Mensch und Politik. S.295
https://www.sueddeutsche.de/politik/pro-direktwahl-des-bundespraesidenten-spitzenfunktion-fuers-spitzenamt-1.449142
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw04-de-direktwahl-bundespraesident-877118

Fallbeispiel: Sollte sich der Bundespräsident in aktuelle Politik einmischen?

Beispiel 1: Gauck und die Eurokrise

Joachim Gauck war von März 2012 bis März 2017 der 11. Bundespräsident Deutschlands. Ab dem Jahre 2010 war die Eurokrise in vollem Gange. So wurde im Zuge dessen im Sommer 2012, also bereits zu frühen Zeiten von Gaucks Amtszeit, der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Fiskalpakt beschlossen.

Der ESM war im Grunde ein Währungsfond um Ländern, die finanziell notleidend waren, zu unterstützen. Der Fiskalpakt ist eine Vereinbarung europäischer Staaten, möglichst ausgeglichene Staatshaushalte anzustreben und verankerte zusätzlich bei einigen Staaten die Schuldenbremse im Gesetz.

Die beiden Entwürfe wurden schließlich nach langen Verhandlungen von Bundesregierung (Union + FDP) sowie SPD und Grünen beschlossen. Allein die Linken waren gegen den Beschluss und reichten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein.

Bundespräsident Gauck mischte sich an diesem Beispiel zwar nicht direkt ein, verzögerte aber seine Unterschrift, um die Klage der Linken abzuwarten. Zusätzlich lobte er die Kläger. Somit zögerte er die Finalisierung des Gesetzgebungsprozesses deutlich hinaus und beeinflusste diesen somit.

Beispiel 2: Köhler und der 3. Oktober

Horst Köhler war von 2004 – 2010 der 9. Bundespräsident Deutschlands. Ende des Jahres 2004 entbrannte in der Politik eine Debatte, um die Verlegung des Tages der deutschen Einheit auf den ersten Sonntag im Oktober, wodurch der 3. Oktober dann zu einem normalen Werktag würde. Begründet wurde das besonders von Seiten des Bundeskanzlers Schröder durch ein angestrebtes Wirtschaftswachstum.

Köhler stellte sich aber dem Vorhaben entgegen und versandte bereits kurze Zeit ein Widerspruchsschreiben an den Bundeskanzler, in dem er dessen Vorhaben kritisierte und schrieb weiter, dass er “überzeugendere Wege“ zur Steigerung der Wirtschaftsleistung sehe, als den Feiertag zu einem Werktag zu machen. Er betonte die symbolische Bedeutung des Feiertages.

Bundespräsident Köhler hat also in diesem Beispiel klar seine Meinung kundgetan und sich somit eingemischt. Grundsätzlich ist es ja für eine funktionierende Demokratie wichtig, dass es Meinungsunterschiede gibt und sachlich über diese debattiert werden kann.

Fazit:

Der Bundespräsident soll eigentlich eine überparteiliche und neutrale Position einnehmen, weshalb traditionellerweise auch alle Bundespräsidenten ihre Parteimitgliedschaft während ihrer Amtszeit niedergelegt haben. Wenn der Bundespräsident also seine Meinung sagt, müsste man davon ausgehen können, dass er das nicht aus parteilichen Gründen tut, sondern völlig objektiv. Da dies aber nicht sicher zu gewährleisten ist, sollte sich der Bundespräsident auch nicht in die Tagespolitik einmischen.

Man könnte jedoch auch ein entgegengesetztes Argument anführen. So ist der Bundespräsident ja wie oben beschrieben die letzte Instanz des Gesetzgebungsverfahrens. Er muss jeden Gesetzesvorschlag unterzeichnen. Man könnte ihm in dieser Rolle daher auch das Recht zur Einbringung in die Gesetzgebung zusprechen.

Auch staatsrechtlich wäre eine Einmischung des Bundespräsidenten in die Tagespolitik grundsätzlich zulässig. Die Verfassung definiert generell eher bloß die Zuständigkeiten des Staatsoberhauptes, lässt die prinzipielle Führungsstrategie jedoch grundsätzlich offen.
Dies geht auch aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2014 hervor, im dem es heißt: “Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst“.

Theodor Heuss – (1949-1959)
Heinrich Lübke – (1959-1969)
Gustav Heinemann – (1969-1974)
Walter Scheel – (1974-1979)
Karl Carstens – (1979-1984)
Richard von Weizsäcker – (1984-1994)
Roman Herzog – (1994-1999)
Johannes Rau – (1999-2004)
Horst Köhler – (2004-2010)
Christian Wulff – (2010-2012)
Joachim Gauck – (2012-2017)
Frank-Walter Steinmeier – (2017-heute)