Mehrheits- und Verhältniswahlen

Quelle: Selbsterstellt

Vor- und Nachteile der beiden Wahlsysteme

Mehrheitswahlrechts

ProContra
2-Parteien-System-> Regierung ist handlungsfähiger und stabilerTeil der Wählerstimmen sind unberücksichtigt, da der Gewinner ,,alles“ bekommt und die Gegenstimmen somit wegfallen -> undemokratischer 
Stärkeres Handeln der Parteien in der politischen Mitte->kaum. politisch extreme Positionen Sehr schwer für kleine/neue Parteien, da sie erst eine Wählerschaft aufbauen muss und diese anfangs noch niedrig ist und somit nicht berücksichtigt wird (wie oben erklärt)
direkte und unmittelbare Wahl der Abgeordneten

Verhältniswahlrecht

ProContra
bessere Möglichkeiten für kleine/neue Parteien, da ihre Stimmen im Gegensatz zum Mehrheitswahlrecht berücksichtigt werdenunpersönlichere Wahl, da nur Entscheidung für eine Partei möglich ist
Stimmen der Bürger werden stärker berücksichtigt, da keine Stimmen wegfallen Koalitionsregierung möglich-> erschwertes politisches Handeln durch Kompromissfindungsprozesse

Mehrheitswahl vs. Verhältniswahl

USAÖsterreich
• Es werden nur 2 politische Gruppen repräsentiert• Alle politischen Gruppen sollen repräsentiert werden
• Es gibt keine kleinen Parteien• Kleine Parteien werden durch 4% Hürde ausgeschlossen
• Wahl über Wahlmänner• Ergebnis ist unabhängig vom Zuschnitt der Wahlkreise
• Gewinner eines Wahlkreises erhält alle Stimmen• Stimmen der Wahlverlierer haben trotzdem einen Wert
• Abgeordnete sind nicht von ihrer Partei abhängig• Wahlbeteiligung ist tendenziell höher
• Koalitionsverhandlungen sind meistens notwendig
• Ministerpostenbesetzung ist nicht immer Proportional

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Quellen: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/wahlen-in-deutschland/335619/verhaeltniswahlhttps://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/verhaeltniswahl-versus-

https://www.wahlen-in-deutschland.de/bMandatszuteilung.htm

Bundestag Mischwahlsystem

Bei der deutschen Bundestagswahl handelt es sich um ein Mischwahlsystem, bei dieser werden Elemente der Mehrheitswahl und Elemente der Verhältniswahl kombiniert.

Bei der Verhältniswahl-Komponente der Bundestagswahl werden an mehreren Stellen Stimmenzahlen in Mandatszahlen umgerechnet. Der Bezug dafür ist immer der Anteil der betreffenden Stimmenzahl an einer Summe aus der gesamten Stimmenzahl. Um Sitze im Bundestag zu erhalten, braucht man allerdings mindestens 5% der Zweitstimmen, aber jede Partei ab 5% bekommt so viele Sitze, wie ihnen durch den Anteil der Stimmen zu steht.

Die direkt Wahl einzelner Kandidaten ist die Mehrheitswahl-Komponente des Mischsystems. Die Erststimme ist also für diese Komponente zuständig. Dabei wird aus den einzelnen Wahlkreisen per Direktmandat jeweils nur die Person, die die meisten Stimmen erhalten hat, einen Sitz im Bundestag erhalten (typisch für Mehrheitswahlrecht).

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