Parteien

VolksparteienInteressenparteien
Partei für alle gesellschaftlichen Schichten, Generationen und Weltanschauungen Parteien als Vertretung einzelner Gruppen
keine Ansprache von begrenzten Gruppen, sondern breite WählerschaftVertretung von Interessen
bsp.: Wirtschaft, Soziales
Beispiel: CDU & CSU, SPDBeispiel: Früher: SPD, Heute: FDP

Die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien

Die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien wird im ersten Paragraf des Parteiengesetzes festgehalten und im 21 Artikel des Grundgesetz verankert.

Im 21 Artikel des Grundgesetz steht:

• Die Gründung der Parteien ist frei 

• Die innere Ordnung der Parteien muss demokratischen Grundsätzen entsprechen 

• Eine Partei muss über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft geben 

• Verfassungswidrig sind Parteien, die die freiheitlich Demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder den Bestand der BRD gefährden 

• Verfassungswidrige Parteien sind von der Finanzierung durch den Staat ausgeschlossen 

• Darüber ob eine Partei verfassungswidrig ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht 

Im ersten Absatz steht, dass Parteien ein essenzieller Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind. Denn ihre Aufgabe ist die politische Willensbildung des Volkes.

An der politischen Willensbildung sollen sie an allen Gebieten des öffentlichen Lebens mitwirken:

• Gestaltung der öffentlichen Meinung 

• Förderung der politischen Bildung des Volkes 

• Die aktive Teilnahme am politischen Leben fördern (z.B. zur Wahl anregen)

• Einflussnahme auf politische Entwicklung in Parlament und Regierung 

• Sorge tragen für eine ständige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen 

• Bewerber aufstellen und sich somit an den Wahlen von Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen.

Wenn ein politischer Verein 6 Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Ideen teilgenommen hat, verliert dieser seine Rechtsstellung als Partei.

Ebenfalls verliert ein politischer Verein seine Rechtsstellung als Partei, wenn 6 Jahre lang kein Rechenschaftsbericht eingereicht wird.

Im dritten Abschnitt wird festgehalten, dass ein politischer Verein nicht als Partei gilt, wenn folgende Sachen zutreffen:

• über die Hälfte der Mitglieder oder der Mitglieder des Vorstands Ausländer sind

Quelle:  https://dejure.org/gesetze/PartG/2.html

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02-245124

Die Aufgaben von Parteien

In der deutschen Demokratie spielen Parteien einen zentralen Einfluss und sind Grundstein für die vorherrschende „Parteiendemokratie“ in der Bundesrepublik Deutschland. Sie genießen mit ihrem vorherrschenden Status sogar Privilegien und sind grundsätzlich besonders geschützt. Aber mit den Freiheiten und Unterstützungen, die Parteien von staatlicher Seite aus erfahren, gehen auch einige Aufgaben mit einher. Diese sind vor allem in § 1 des „Gesetzes über politische Parteien“ (PartG) geregelt.

Die zentrale Aufgabe der Parteien besteht darin, die öffentliche und politische Meinung des Volkes zu beeinflussen und an dieser mitzuwirken. Sie sollen also an der Meinungsbildung mitwirken. Diese Aufgabe ist zusätzlich auch in Art. 21 Abs.1 des Grundgesetztes festgeschrieben. 

Parteien dürfen, solange es im verfassungsrechtlichen Rahmen bleibt, frei ihr Parteiprogramm formulieren und können sich somit für verschiedenste Dinge einsetzen. Dabei sollen die Parteien möglichst nah an das Volk kommen und so an der Meinungsbildung der Menschen mitwirken, mediale Präsenz rückt dabei mehr und mehr ins Zentrum. Dabei sollen sie auch zwischen Interessensgruppen vermitteln und so die öffentliche Meinung formen, wodurch sie sich von „politischen Interessensgruppen“ differenzieren, die hauptsächlich auf ihr Eigeninteresse fokussiert sind. 

Die Parteien sollen dabei nicht nur generell die Meinungsbildung beeinflussen, sondern zusätzlich auch generell den Bürger dazu ermutigen, vermehrt am politischen Leben teilzuhaben. Sie haben die Partizipationsfunktion. Sie sollen dazu aufrufen, sich an Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen, sollen den Bürger dazu ermutigen, sich direkt zu engagieren, mit Kampagnen und Aktionen oder auch den Bürger einfach nur dazu ermutigen, über Politik nachzudenken und darüber zu reden. Die Partizipation erfolgt dabei oft auch im Parteiinteresse durch Parteimitgliedschaft und dadurch bedingtes weiteres Engagement. Sie sollen also im Volk das Interesse an der Politik vertiefen und im besten Falle den Bürger dazu bringen, sich politisch zu engagieren. Dabei ist es nebensächlich, in welcher Form und auf welcher politischen Ebene.

Parteien wirken auf verschiedensten Ebenen in verschiedensten Ämtern, Gremien, Regierungen und Parlamenten mit. Dort sollen sie die politische Arbeit gestalten, voranbringen und dafür sorgen, dass das parlamentarische System funktioniert. Auch das Regieren gehört zu ihren Aufgaben. Sie sollen sich für Interessen einsetzen, neue Ideen und Vorschläge einbringen und bereit sein, Kompromisse einzugehen.

Dabei ist es ihre Aufgabe möglichst gut die Meinung und die Interessen ihrer Wähler zu vertreten, egal ob dies eine Randgruppe oder eine größere politische Gruppe ist. Diese gemeinsamen Parteiinteressen fließen dann in ihr Wahlprogramm ein, für dessen Ziele die Partei sich einsetzt. Sie übernimmt somit die Programmfunktion. Sie sollen sich mit ihren Möglichkeiten und Reichweiten für die Interessen einsetzen und in Wahlen versprochene Ziele stets versuchen zu erreichen. 

Eine weitere Aufgabe der Parteien ist es, Parteimitglieder bzw. Bürger dazu zu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen und diese für politische Ämter vorzuschlagen. Dabei ist es egal, ob dies auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene stattfindet. Sie sollen dabei, weil sie in näherem Kontakt mit den Bürgern und Parteimitgliedern stehen, möglichst fähige Anwärter zur Verantwortungsübernahme heranziehen und politisches Personal „rekrutieren“.

Wie mehrfach bereits erwähnt, sind Parteien nicht nur im Bundestag vertreten. Sie sollen möglichst auf vielen politischen Ebenen agierend sein. D.h. sowohl auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Sie sollen dadurch bestmöglich Interessen von verschiedener Bedeutungsreicheweite vertreten können und auch in engem Kontakt mit den Bürgern stehen können. Dadurch stehen sie auch immer in der Position als Verbindung zwischen den Bürgern und den Staatsorganen und agieren als Interessensvermittler beider Seiten. Sie übernehmen die Legitimationsfunktion.

Zusammenfassende Aufgaben:

-öffentliche und politische Meinung des Volkes beeinflussen

-zwischen Interessengruppen vermitteln

-politisches Interesse und Engagement beim Bürger wecken und vertiefen (Partizipationsfunktion)

-politische Arbeit in Parlamenten voranbringen

-Interessen von Wählern und parteipolitische Interessen in einem Parteiprogramm bündeln und sich dafür einsetzen (Programmfunktion)

-politisches Personal “rekrutieren“

-auf verschiedenen politischen Ebenen agieren

-Verbindung zwischen Staats- und Volksinteressen

-Legitimationsfunktion

Quellen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/aufgaben-rechte-pflichten/aufgaben-rechte-pflichten-artikel.html

https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__1.html

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html

Grundsätze des Parteiensystems

Das Parteiensystem ist der Wirkungszusammenhang der verschiedenen Parteien aufeinander. Die Parteien sind intern an das Mehrheitsprinzip gebunden um so innerparteiliche Demokratie zu gewährleisten. In der BRD haben die Parteien ein rechtliches und politisch-kulturell verankertes Konkurrenzverhältnis. Dieses ist notwendig, um eine Vielzahl von verschiedenen politischen Meinungen zu repräsentieren. Parteien nehmen hier eine intermediäre Stellung zwischen Staat und Gesellschaft ein. Diese Stellung wird durch das Parteiengesetz und das Grundgesetz untermauert (weitere Informationen s. Verfassungsrechtliche Stellung der Parteien). In diesen ist ebenso die Chancengleichheit der Parteien und deren freie Gründung festgehalten. Das Parteiensystem hat hauptsächlich zwei Aufgaben:

Die Stabilität – diese ist besonders in Zeiten des politischen Wandels wichtig. So dient sie dem Bürger als berechenbare Konstante. Durch den Konkurrenzdruck sind die Parteien gezwungen, immer weiter Neuerungen als auch bestehende Politik vorzuschlagen, als auch fortzuführen.

Die Funktionsfähigkeit – diese muss unter allen Umständen aufrechterhalten werden. Diese ist gegeben, da der Konflikt des Parteiensystems weiter besteht. So regulieren und kontrollieren sich die Parteien selbst. 

Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202087/parteien-und-parteiensystem/

Die Verpflichtung der Parteien zur innerparteilichen Demokratie

Parteimitglieder sollten das Recht haben, aktiv an innerparteilichen Diskursen teilzunehmen. Das bedeutet, dass die meisten Entscheidungen durch Wahlen und Abstimmungen abgeschlossen werden sollte. Außerdem sind die führenden Personen der Partei verpflichtet, sich gegenüber der Parteibasis zu rechtfertigen. 

Mitwirkungsrechte:

  • Nach vorheriger Absprache sollen Wahlprogramme veröffentlicht werden. 
  • Die Parteiführung muss von den Parteimitgliedern gewählt werden
  • Mitwirkung an Personalrekrutierung, Politikformulierung (Bsp. Wahlprogramm), Politikvermittlung
  • Parteitag oder die Hauptversammlung muss das höchste Organ innerhalb einer Partei sein, da dadurch das Letztentscheidungsrecht (nachfragen) berücksichtigt wird 
  • Mitglieder der unteren Ebene wählen Delegierte der nächsthöheren Ebene 
  • Wahlkreisabgeordnete (Bundestags- und Landtagskandidaten) werden häufig durch einen Mitgliederentscheid gewählt 

Fazit:

  • Parteimitglieder können am innerparteilichen Meinungs- und Entscheidungsprozess teilnehmen
  • Inhaltliche, politische und personelle Entscheidungen sollen von Mitgliedern ausgehen 
  • Dadurch sind die Entscheidungen legitim 

Je mehr Parteimitglieder an Entscheidungsprozessen beteiligt sind, desto weniger Bestimmungsmacht hat die Partei. Folgend ist die Partei innerlich demokratischer.    

Die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung

Mit der freiheitlich demokratische Grundordnung ist die demokratische Grundordnung die in Deutschland gilt gemeint und sie setzt sich aus verschiedenen demokratischen Prinzipien und Grundwerten zusammen. Durch diese Grundordnung werden Diktaturen ausgeschlossen und Freiheit und Gleichheit im Rechtsstaatssystem garantiert. Außerdem beruht die deutsche Herrschaftsform / Staatsform auf der Selbstbestimmung des Volkes.

An erster Stelle dieser Werte und Prinzipien steht die Würde des individuellen Menschen und sein Recht auf freie Entfaltung.

Es gilt außerdem die Volkssouveränität, also die Möglichkeit für das Volk sich selbst zu bestimmen und das Volk gilt als „Herrscher“ über das Land.

Dazu kommt die, Gewaltenteilung, die beinhaltet, dass die verschiedenen Staatsorgane und Institutionen getrennt sind und jeweils nur einer bestimmten Staatsgewalt zugeordnet sind und einander kontrollieren.

Das vierte Prinzip ist die Verantwortlichkeit der Regierung, die vorschreibt, dass die Regierung als Vorbild handeln sollte und für mögliche Fehltritte die Betroffenen zur Verantwortung gezogen werden, damit die Regierung ihre Anerkennung behält.

Das fünfte Prinzip ist die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sorgt dafür, dass alle ausführenden Gewalten an Gesetze und die Rechtsprechung gebunden sind.

Beim nächsten Prinzip handelt es sich um die Unabhängigkeit der, Gerichte, durch dass Richter nur durch Beachtung der, Gesetze Urteile fällen und durch keine anderen Einflüsse in ihrem Urteil beeinflusst werden.

Das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition garantieren die Möglichkeit für eine gewisse Vielfalt in der Politik und ermöglichen jedem die, Möglichkeit gerecht in der Politik zu handeln.

Was sind die Voraussetzungen für ein Parteiverbot?

Ausschlaggebend für ein Parteiverbot ist nicht nur, dass eine Partei sich verfassungsfeindlich äußert, sondern auch, dass aktive, diese eine aktive, kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hat und diese beseitigen möchte. Zuständig für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht. Anträge für ein Parteiverbot können von Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung eingereicht werden. 

Was sind die Chancen eines Parteiverbotsverfahren?

Eine Chance ist das man die Möglichkeit hat eine Partei welche aktiv gegen die öffentliche Ordnung vorgeht, zu verbieten und somit die von dieser Partei ausgehende Gefahr zu verringern.


Risiken eines Parteiverbotverfahrens?

Es könnte der Eindruck entstehen, dass der Staat versucht eine bestimmte Meinung zu verbieten oder die betroffene Gruppe könnte sich nach dem Verbot weiter radikalisieren und zu einer größeren Gefahr für die Allgemeinheit werden


Parteifinanzierung

Parteien sollen unabhängig von einzelnen Faktoren/Finanzierern laufen, daher gibt es Regelungen wie diese finanziert werden.


Staatliche Parteienfinanzierung


Die Parteien erhalten Geld vom Staat. Damit soll sichergestellt werden, dass sie arbeiten können, dass sie ihre Mitarbeiter/innen bezahlen und Büros unterhalten können. Die Höhe der staatlichen Unterstützung ist abhängig von den Wahlergebnissen. Außerdem spielt eine Rolle, wie viele Spenden und Mitgliedsbeiträge eine Partei bekommt.Aber nicht alle Parteien in Deutschland bekommen Geld vom Staat. Das bekommen nur Parteien, die bei Europawahlen oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent der Stimmen und bei Landtagswahlen mindestens 1,0 Prozent der Stimmen erhalten. Der Bundespräsident legt jedes Jahr am 15. Februar fest, wie viel Geld die Parteien vom Staat erhalten.  

Weitere Einnahmen der Parteien


Wichtig für die Parteien sind auch die Beiträge ihrer Mitglieder und Spenden. Die Parteien müssen Auskunft darüber geben, woher sie ihr Geld bekommen und wie sie es verwenden. Das nennt man das Gebot der „Transparenz“. Manche Parteien besitzen auch Unternehmen und Firmen, die Erträge erwirtschaften.


Unabhängigkeit der Parteien


Die Mischung aus staatlicher Förderung und privaten Spenden soll die Unabhängigkeit der Parteien stärken. Es soll einerseits verhindert werden, dass eine Partei zu sehr abhängig wird von einem oder mehreren Spendern. Andererseits sollen die Parteien aber auch nicht abhängig vom Staat werden. Als in der Bevölkerung verwurzelte Organisationen sollen die Parteien auch von den Bürgern unterstützt werden. Deswegen gibt es die Möglichkeit der Finanzierung über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Damit sie aber nicht in die Gefahr kommen, nur noch Politik für diese Geldgeber zu betreiben, gibt es daneben auch die staatliche Parteienfinanzierung.